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Anerkannte vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind Partner aller Kostenträger. Die monatlichen Heimkosten richten sich nach der jeweiligen Pflegestufe. Diese Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) auf Veranlassung der Pflegekasse.
Da Kosten der Heimunterbringung bestehend aus Pflegesatz, Unterkunft & Verpflegung und gesondert berechenbaren Investionskosten nur bis zu maximal 75% der jeweiligen Pflegestufe von der Pflegekasse übernommen werden, muss die Differenz, der sogenannte Eigenanteil, selbst gezahlt werden.
Die Pflegekassen erstatten im Monat: Pflegestufe 1: 1.023,00 € Pflegestufe 2: 1.279,00 € Pflegestufe 3: 1.510,00 € Härtefall: 1.825,00 €
Sollte es die finanzielle Situation nicht erlauben einen Pflegeplatz zu nutzen, gewähren die Sozialhilfeträger bei entsprechender Voraussetzung ergänzende Leistungen.
Übrigens: Auch dann, wenn das Sozialamt für die Kosten aufkommt, kann man seinen Heimplatz selbst aussuchen. Sofern keine unverhältnismäßig hohen Mehrkosten entstehen ist das Sozialamt verpflichtet, die Wahl für eine bestimmte Einrichtung zu berücksichtigen. |
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